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Maklerrecht

Als Immobilienmakler haben Sie Schwierigkeiten mit der Durchsetzung Ihrer Provisionsansprüche ?

Dies ist nicht ungewöhnlich. Die Rechtsprechung gewährt einen wahren Blumenstrauß an Einwendungen gegen die Maklerprovision. Provisionssicherung ist daher ein ganz entcheidender Augenmerk bei Ausarbeitung und Abschluß von Maklerverträgen.

Sie werden als Immobilienmakler wegen angeblicher Falschberatung auf Schadenseratz in Anspruch genommen ?

Der Immobilienmakler steht auch in der Rechtsprechung dem Kunden nicht mehr nur als klassicher Vermittler, sondern auch als Berater zur Seite. Mit dem Zusatz an Service steigt jedoch zugleich das Risiko, für inkorrekte oder unvollständige Informationen in die Haftung genommen zu werden. Dabei tendiert die Rechtsprechung zu einer Anlehnung der Maklerhaftung an die Haftung für fehlerhafte Anlageberatung im Bankenbereich. Auch hier gilt es, entsprechnde vertragliche Vorkehrungen zu treffen und den internen Geschäfsablauf den rechtlichen Rahmenbedingungen so anzupasen, daß Haftungsfälle vermieden werden.

Sie haben als Immobilienmakler eine Abmahnung erhalten ?

Werden Sie wegen angeblicher Verletzung von Marken- und Urhebrrechten und / oder wegen eines Verstoßes gegen wettbewerbsrechtliche Vorschriften in Anspruch genommen, so ist aufgrund sehr kurzer Fristen und regelmäßig hoher Streitwerte sofortiges Handeln geboten. Gerne leite ich Sie in diesen Fällen an die Frankfurter Rechtsanwaltskanzlei Schmitt & Muth weiter, mit der eine enge Kooperation besteht und die sich auf den Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes spezilisiert hat.