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Schlußrechnung nach Kündigung beim Pauschalpreisve

Auch die Schlußrechung eines Pauschalpreisvertrages muß eine gewerkbezogenen Aufgleiderung der geleisteten Arbeiten enthalten.

(vgl. BGH BauR 1999, 633, 634; OLG Dresden BauR 2001, 419)

Baukräne und Baunachbarrecht Zurückbehaltungsrecht bei unvollständiger Rechnung