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Die subjektive Beeinträchtigung

Erleichterung bei Verletzung des Bauwichs

Anders als bei der Verletzung bauplanungsrechtlicher Vorschriften ist bei der Verletzung der bauordnungsrechtlichen Abstandsvorschriften, die einen unmittelbaren Bezug zu den Nachbargrundstücken haben, die tatsächliche Beeinträchtigung des Nachbarn in Belangen, deren Schutz die Abstandsvorschriften dienen, indiziert und die Verletzung seiner Rechte regelmäßig zu bejahen.

(vgl. Hess VGH, Urteil vom 26.05.2008, 4 UE 1626/06)

Terrasse in der Abstandsfläche