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Baurecht

Sie sind Bauträger oder Architekt oder Verwalter eines Immobilienvermögens ?

Eine Vielzahl rechtlicher Probleme können sich dabei ergeben. Sowohl die Erstellung der Generalunternehmerverträge, die Gestaltung der Kaufverträge oder aber die Durchsetzung von Forderungen im Werkvertragsrecht oder dem WEG-Recht gehören zu meiner Angebotspalette.

Als Bauträger ergeben sich regelmäßig Problemfelder im Bereich das Baunachbarrechts. Denn die Erteilung einer Baugenhmigung führt nicht notwendigerweise zum Ausschluß von Nachbarrechten. Aus der für den Bauträger oft schwierigen Doppelgleisigkeit zivilrechtlicher und öffentlich-rechtlicher Normen ergibt sich ein besonderes Erfordernis an Kommunikation und Kooperation mit der Baunachbarschaft. Diese gilt es bereits im Vorfeld zu suchen und gerichtsfest zu dokumentieren.

In der Praxis begegnen mir immer wieder Frage nach der Relevanz von Abstandsflächen, der Beachtung von Fenster und Lichtrechten, die Frage nach der zeitigen Geltendmachung des Hammerschlags- und Leiterrechts oder aber auch Fragen nach dem weiteren Verfahren nach einem erfolgten Überbau. Schließlich führt in engen Großstädten wie Frankfurt am Main auch immer wieder das Überdrehen von Baukränen oder Baulärm zu Konflikten mit Nachbarn, Anwohnern und Mietern. Gerne stehe ich Ihnen hier bei der Vermeidung oder der gerichtlichen Auseinandersetzung zur Seite.

Stellt sich die Bauaufsichtsbehörde gegen ein Bauvorhaben, so drohen oftmalls teure Verzugsschäden. Daneben bedienen sich Behörden oftmals sofort vollziehbarer Anordnungen, die den Bauablauf gänzlich zum Erliegen bringen können. In diesen Fällen öffentlich-rechtlicher Konflikte stelle ich gerne mit der im Hause befindlichen Rechtsanwaltskanzlei Möller-Meinecke, die sich auf öffentlich-rechtliche Fragen des Baurechts spezialisert hat, den notwendigen Kontakt her.